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Vertragsrecht

Die Kanzlei berät Privatpersonen und Unternehmen, führt in allen Bereichen des Vertragsrechts  Prozesse und erbringt die unten beispielhaft aufgeführten Dienstleistungen. Davon umfasst sind auch internationale Fragestellungen:
  • Prüfen und Erstellen von Verträgen aller Art

  • Kaufverträge über Mobilien und Immobilien;
    Hilfestellung bei Mängeln an der Kaufsache, Ausbleiben der Kaufpreiszahlung, falschen oder verspäteten Lieferungen oder bei Garantie- und Schadenersatzansprüchen

  • Miet- und Pachtverträge;
    Anfechtung von Kündigungen, Mieterstreckungen, Mängelbeseitigung, Mietzinshinterlegung, Ausweisung

  • Werkverträge;
    Beratung und Unterstützung in Zusammenhang mit Werkverträgen, z.B. bei verspäteter Erfüllung oder der Durchsetzung von Mängelrechten

  • Arbeitsverträge;
    Hilfestellung bei Kündigungen, Forderungen aus Arbeitsvertrag, Konkurrenzverbot, Betriebsübergang, Unterstellung unter Gesamtarbeitsverträge

  • Wahrnehmung von Rechten bei Streitigkeiten aus dem Auftragsrecht und verwandten Verträgen wie Treuhand-, Mäkler-, Agentur,- Kommissionsverträge

  • Beratung und Unterstützung bei Darlehens- und Kreditverträgen

  • Beratungen hinsichtlich Garantien, Bürgschaften oder Hinterlegungen

  • Hilfestellung bei Streitigkeiten aus Leasing-,  Vertriebs-, Franchise-, Factoring- , Lizenz- sowie weiteren Innominatverträgen

  • Beratung und Unterstützung bei Konkubinats-, Ehe, Erb-, Erbverzichts- und Erbteilungsverträgen inkl. Hilfestellungen im Falle einer Scheidung

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