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Arbeitsrecht
Die Kanzlei berät und vertritt Privatpersonen wie Unternehmen in Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie des öffentlichen Personalrechts:
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Beratung und Prozessführung hinsichtlich Forderungen aus Arbeitsverträgen
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Hilfestellung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsverträge, Abgangsentschädigung, Anfechtung)
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Erstellen und Prüfung von Arbeitsverträgen für alle Mitarbeiter- und Kaderstufen
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Beratung bei Bonus- / Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
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Unterstützung bei Fragen in Zusammenhang mit Datenschutz und Personalreglementen
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Beratung in Zusammenhang mit Konkurrenzverboten und Geheimhaltungsverpflichtungen
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Prüfung von Arbeitszeugnissen und Hilfestellungen hierzu
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Unterstützung bei Fragen in Zusammenhang mit Umstrukturierungen
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Konflikte am Arbeitsplatz (sexuelle Belästigung, Mobbing, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers etc.)
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