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Arbeitsrecht

Die Kanzlei berät und vertritt Privatpersonen wie Unternehmen in Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie des öffentlichen Personalrechts:
  • Beratung und Prozessführung hinsichtlich Forderungen aus Arbeitsverträgen

  • Hilfestellung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsverträge, Abgangsentschädigung, Anfechtung)

  • Erstellen und Prüfung von Arbeitsverträgen für alle Mitarbeiter- und Kaderstufen

  • Beratung bei Bonus- / Mitarbeiterbeteiligungsmodellen

  • Unterstützung bei Fragen in Zusammenhang mit Datenschutz und Personalreglementen

  • Beratung in Zusammenhang mit Konkurrenzverboten und Geheimhaltungsverpflichtungen

  • Prüfung von Arbeitszeugnissen und Hilfestellungen hierzu

  • Unterstützung bei Fragen in Zusammenhang mit Umstrukturierungen

  • Konflikte am Arbeitsplatz (sexuelle Belästigung, Mobbing, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers etc.)​

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