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Honorar und Rechnungsstellung

Die Dienstleistungen werden grundsätzlich auf Basis eines vereinbarten Honorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Der Stundenansatz hängt vom Interessenswert, der Komplexität des Falles und der Erfahrung bzw. Spezialisierung ab. Das Honorar unterliegt grundsätzlich der Mehrwertsteuer (derzeit 7.7%).

In der Regel wird die Leistung eines Kostenvorschusses verlangt. Die Abschlussrechnung wird nach Beendigung des Mandats gestellt. Bei lange dauernden und besonders aufwändigen Fällen erfolgen periodische Teilabrechnungen. Die Kanzlei bespricht mit Ihnen gerne Ihre diesbezüglichen Präferenzen.

Für Unternehmen und Privatpersonen mit wiederkehrendem Beratungsbedarf besteht die Möglichkeit, gegen eine vereinbarte Monats- oder Jahrespauschale juristische Dienstleistungen zu beziehen.

Rechtsschutzversicherung

Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung die freie Anwaltswahl beinhalten und den Rechtsstreit abdecken, besteht allenfalls die Möglichkeit der Finanzierung des Rechtsstreits durch die Rechtsschutzversicherung. Eine rechtzeitig von der Rechtsschutzversicherung eingeholte schriftliche Kostengutsprache hilft in diesen Fällen die Frage der Finanzierung zu klären.

Unentgeltliche Rechtspflege

Sollten Sie nicht über genügende finanzielle Mittel verfügen, um Prozess- und Anwaltskosten zu bezahlen, prüft die Kanzlei gerne die Möglichkeit eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege beim zuständigen Gericht bzw. der zuständigen Behörde. Voraussetzung hierfür ist , dass Sie mittellos sind und das ersuchte Gericht bzw. die Behörde Ihr Anliegen juristisch nicht als aussichtslos erachtet. Bejahendenfalls werden die Gerichts- und Anwaltskosten vorerst aus der Gerichtskasse bezahlt.
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